0221-88092341 Fax: 0221-88092342 info@alltags-engel.eu

Preise und Finanzierungsmöglichkeiten

Die Alltagsengel Company rechnet privat und per Entlastungsbetrag ab. 

Das bedeutet für Sie, den Entlastungsbetrag können wir direkt mit ihrer Krankenkasse abrechnen. 

Je nach Pflegegrad und Voraussetzung können Sie sich über das Budget der

Verhinderungspflege die erbrachten Alltagsengel Company Leistungen bei der Pflegekasse erstatten lassen.

Außerdem können Sie selbstverständlich auch das Pflegegeld verwenden.

Bei Bewilligung durch den externen Kostenträger lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.

Unterstützung im Alltag

24 Stunden Pflege/Betreuung

Folgende finanzielle Anspüche können Sie mit der Pflegekasse verrechnen:

Verhinderungspflege

bis zu 2418€/Jahr

Auf die Verhinderungspflege haben Sie Anspruch wenn Sie:

  •  mindestens den Pflegegrad 2 haben
  •  eine eingetragene Pflegeperson bei  der Krankenkasse seit     mindestens  6 Monaten haben (dies kann auch ein Angehöriger   sein und die Eintragung kann auch rückwirkend erfolgen)
  •  zu Hause gepflegt werden.

Pflegegeld

bis zu 901€ / Monat

Das Pflegegeld bekommen Sie auf Ihr Konto ausgezahlt wenn folgende drei Voraussetzungen gegeben sind.

Die pflegebedürftige Person muss:
  •  mindestens den Pflegegrad 2 haben
  •  eine eingetragene Pflegeperson – dies kann auch ein   Angehöriger sein, der sie pflegt bei der Krankenkasse haben
  •  zu Hause gepflegt werden

 


  • Die Kosten für unsere Leistungen können Sie entweder privat tragen oder  bei einem vorliegenden  Pflegegrad  über ausgewählte Budgets von der Pflegekassezurückerstatten lassen.
  • Die Alltagsengel Company kann den Entlastungsbetrag über die Krankenkassen abrechnen.
  • Verhinderungspflege (VHP) jährliches Budget, nutzbar ab Pflegegrad 2

    Hinweis:

   Die Verhinderungspflege ist ein Jahresbudget und kann der pflegebedürftigen Person nicht ausgezahlt werden.

  • Kurzzeitpflege (in Ergänzung zu VHP) Jährlich 1.612 €, 50% können als Zuschuss zur VHP genutzt werden
  • Das Pflegegeld ist eine monatliche Auszahlung und nicht zweckgebunden.

Die von der Alltagsengel Company erstellten Rechnungen können nur von der Kasse erstattet werden, wenn Sie die stundenweise Verhinderungspflege beantragt haben.

Sind diese Voraussetzungen gegeben und werden die Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistungen nicht genutzt, dann kann das Pflegegeld zu 100% beansprucht werden. 

Über den Entlastungsbetrag können wir nicht verrechnen. 

Entlastungsbetrag kann nur durch Vertragspartner nach Landesrecht (i.d.R. eingetragene Pflegedienste) abgerechnet werden.

Da die Alltagsengel Company kein Vertragspartner der Krankenkasse ist, können wir über diesen Betrag nicht verrechnen. 

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (125 € monatlich )

kann nur durch Vertragspartner nach Landesrecht (i.d.R. eingetragene Pflegedienste) abgerechnet werden. 

Noch Fragen zu der Finanzierung?

Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie kostenlos zur persönlichen Finanzierung.

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