Preise und Finanzierungsmöglichkeiten
Die Alltagsengel Company rechnet privat und per Entlastungsbetrag ab.
Das bedeutet für Sie, den Entlastungsbetrag können wir direkt mit ihrer Krankenkasse abrechnen.
Je nach Pflegegrad und Voraussetzung können Sie sich über das Budget der
Verhinderungspflege die erbrachten Alltagsengel Company Leistungen bei der Pflegekasse erstatten lassen.
Außerdem können Sie selbstverständlich auch das Pflegegeld verwenden.
Bei Bewilligung durch den externen Kostenträger lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
Unterstützung im Alltag
Preis pro Stunde
- Die Leistungen von der Alltagsengel Company sind stundenweise buchbar.
- Unsere Alltagsengel unterstützen Sie z.B bei:
- – Hauswirtschaftlicher Service
- – Begleitung zu Terminen
- – Persönlicher Assistent
- – Freizeitgestaltung
- Es kommen keine weiteren Kosten hinzu, da unsere Vermittlung und alle anfallenden Kosten des Alltagsengel im Preis enthalten sind .
24 Stunden Pflege/Betreuung
Betreuung auch auf Tages/Wochen-Basis
- *zzgl. 19% UsSt.
- Individuelle Beratung KOSTENLOS vor Ort.
- Auch für einen kurzen Zeitraum buchbar/Preis auf Anfrage.
- Keine weiteren und versteckten Kosten.
Folgende finanzielle Anspüche können Sie mit der Pflegekasse verrechnen:
Verhinderungspflege
bis zu 2418€/Jahr
Auf die Verhinderungspflege haben Sie Anspruch wenn Sie:
- mindestens den Pflegegrad 2 haben
- eine eingetragene Pflegeperson bei der Krankenkasse seit mindestens 6 Monaten haben (dies kann auch ein Angehöriger sein und die Eintragung kann auch rückwirkend erfolgen)
- zu Hause gepflegt werden.
Pflegegeld
bis zu 901€ / Monat
Das Pflegegeld bekommen Sie auf Ihr Konto ausgezahlt wenn folgende drei Voraussetzungen gegeben sind.
Die pflegebedürftige Person muss:
- mindestens den Pflegegrad 2 haben
- eine eingetragene Pflegeperson – dies kann auch ein Angehöriger sein, der sie pflegt bei der Krankenkasse haben
- zu Hause gepflegt werden
- Finanzierung über die Pflegekasse
- Folgende Budgets können Sie hier nutzen
- Direkte Auszahlung an den Versicherten
- Die Kosten für unsere Leistungen können Sie entweder privat tragen oder bei einem vorliegenden Pflegegrad über ausgewählte Budgets von der Pflegekassezurückerstatten lassen.
- Die Alltagsengel Company kann den Entlastungsbetrag über die Krankenkassen abrechnen.
- Verhinderungspflege (VHP) jährliches Budget, nutzbar ab Pflegegrad 2
Hinweis:
Die Verhinderungspflege ist ein Jahresbudget und kann der pflegebedürftigen Person nicht ausgezahlt werden.
- Kurzzeitpflege (in Ergänzung zu VHP) Jährlich 1.612 €, 50% können als Zuschuss zur VHP genutzt werden
- Das Pflegegeld ist eine monatliche Auszahlung und nicht zweckgebunden.
Die von der Alltagsengel Company erstellten Rechnungen können nur von der Kasse erstattet werden, wenn Sie die stundenweise Verhinderungspflege beantragt haben.
Sind diese Voraussetzungen gegeben und werden die Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistungen nicht genutzt, dann kann das Pflegegeld zu 100% beansprucht werden.
Über den Entlastungsbetrag können wir nicht verrechnen.
Entlastungsbetrag kann nur durch Vertragspartner nach Landesrecht (i.d.R. eingetragene Pflegedienste) abgerechnet werden.
Da die Alltagsengel Company kein Vertragspartner der Krankenkasse ist, können wir über diesen Betrag nicht verrechnen.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (125 € monatlich )
kann nur durch Vertragspartner nach Landesrecht (i.d.R. eingetragene Pflegedienste) abgerechnet werden.
Noch Fragen zu der Finanzierung?
Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie kostenlos zur persönlichen Finanzierung.